B-Plan 40 – Abstände und Höhen

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Das in B-Plan 40 beplante Baugebiet grenzt am Meisten und am Nächsten an das Gebiet des B-Plan 12 „Ammensleber Weg I“ konkret an den südlichen Teil des 2009 entstandenen Sperberwegs und auch an das Gebiet des B-Plan 3 „Ammensleber Weg II“, hier mit weniger als der halben Grenzlänge und getrennt durch eine Straße, die südlichen Ackerstraße.

Forderung Nr. 1 der Anlieger im Sperberweg-Süd: „Gerechte Abstandsflächen“ und eine Seite frei mit „Garten an Garten“

Im östlichen Teil auch gerecht zum Bestand vom Breiteweg. Im Süden aber wollen die neuen Grundstückbesitzer / Bauträger mit dem Minimalabstand laut Bundesbaugesetz von 3 m heranbauen können, unten mit roten Doppelfeilen zum BG „Ackerstr. /Breiteweg“ gekennzeichnet.
Beispiel für übliches gerechtes Garten an Garten-Miteinander mit Abstand von min. 8 m auf jeder Seite, hier im Sperberweg

Prägender B-Plan 12 „Ammensleber Weg I“ vom 17.06.2009

Achtung: Für den B-Plan 40 ist das Teilgebiet 8 im Süden des Sperberwegs (siehe obige Zeichnung aus B-Plan 12) vorrangig relevant, was wirklich an das neue B-Plan-Gebiet 40 angrenzt und spezielle Planzeichen für den Innenbereich ausweist. Im Entwurf 2 des B-Plan 40 im Stand 06/2024 beziehen sich die Planer der Grundstückseigentümer aber zum Vergleich auf Teilgebiete 3 und 5 an der nördlichen Grenze zur Straße Ammensleber Weg, wo am Rande eine höhere Bebauung mit anderen Planzeichen ermöglicht wurde und in drei Fällen auch entsprechend realisiert wurde.

Beispiel mit guten Garten-an-Garten-Abständen in Nord-Süd

in B-Plan 27 „Am lütgen Feld“ vom 08.11.2018

Der mittlere Bereich im Baugebiet zwischen Planstraße 1 (jetzt Flachsbreite) und Planstraße 2 (jetzt Agrarstraße) ist als Vorlage für die anstehende Abwägung zu Abstandsflächen zwischen Sperberweg-Süd und dem nördlichen B-Plan 40-Gebiets „Ackerstraße/Breiteweg“ nutzbar, wo im Süden hier das blau markierte bebaubare Fenster einen Abstand von ca. 8 m zur nördlichen Grundstücksgrenze ausweist (siehe oben in rot).

Weiterer neuer B-Plan 31 mit guten Garten-an-Garten-Abständen

Oben, im östlichen Teil auch gerecht zum Bestand in der Schinderwuhne!

Fazit: Da, wo die Gemeinde Barleben noch über ihre Grundstücksentwicklungsgesellschaft als Auftraggeber die B-Pläne erarbeiten ließ und die Erschließung vorgenommen hat, da wurde gleich dort für relativ gerechte Verhältnisse gesorgt, da wo die Erschließung an Bauträger delegiert wird, beanspruchen diese oftmals eine Bevorteilung gegenüber Bestandsgebieten 😉 Jetzt, wo gern delegiert wird, kommt dem Bauamt und dem Gemeinderat eine erhöhte Verantwortung zum Erhalt gerechter Verhältnisse zu!

Unverhältnismäßig zu geringe Abstandsflächen zum Bestand nach Norden in Entwurf 2 vom Juni 2024

Plan 40-Entwurf 2 zum BG “ Ackerstr. / Breiteweg“ von 06/2024

Beschlussvorlage für Ortschaftsrat, Bau- und Hauptausschuss sowie Gemeinderat in Sitzungsperiode 08-10/2024:

Das Baugebiet „Ackerstraße/Breiteweg“ muss sich dem Charakter des Baugebietes „Ammensleber Weg I“ (konkret im Sperberweg ) vorhanden Charakter einfügen. Es hat auch Beispielwirkung für zukünftige Planungen z.B. südlich der Bussardstraße. Es sollten auch Bungalows und Satteldach-Häuser neben Stadtvillen, z.B. zur Eisenbahn hin, gut geordnet geplant werden.

D.h. 1. die neuen Bauten müssen im Norden einen Abstand von 10 m (min. 8 m) zu den im Süden des Sperberwegs vorhandenen Grundstücken aufweisen, anstatt nur 2 m +3 m = 5 m.

Und 2. sie dürfen dort die im Kern des Sperberwegs vorgegeben Höhen mit TH 4,25 m anstatt 6,25 m und FH 9 m anstatt 9,5m nicht überschreiten.

Unzumutbare Abstandsflächen zum Bestand nach Norden in Entwurf 1 vom Februar 2023 weiter begehrt

Plan 40-Entwurf 1 zum BG “ Ackerstr. / Breiteweg“ von 02/2023

Unzumutbare Abstandsflächen zum Bestand nach Norden

Plan 40-Entwurf 0 zum BG “ Ackerstr. / Breiteweg“ von 10/2022

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Forderung Nr. 2 der Anlieger im Sperberweg-Süd: Trauf- und Firsthöhen analog der Prägung im BG „Ammensleber Weg I“

Hier als ein übliches Beispiel für ein Haus mit Satteldach im Sperberweg
Hier als Beispiel eine Stadtvilla mit FH 10 m und TH 8,50 m, wie sie laut B-Plan 40-Entwurf von 02/2023 direkt an die Grenze vom Baugebiet Sperberweg herangebaut werden könnte

Vergleich Barleber B-Pläne für gerechte Abstände und Höhen

Barleben, den 27.08.2024 Peter Schreiber

Zur Ableitung aus IGEK und Flächennutzungsplan hier mehr

Zur Abwägung sozialer Belange hier mehr