B-Plan 40-Entwurf 2 von 06/2023 mit nur 6 öffentlichen PKW-Stellplätzen für mehr als 20 Wohnungen und ohne Straßengrün
Der vielfache Vorschlag der Anwohner aus der öffentlichen Beteiligung I/2023 zu einer ordentlichen Anliegerstraße mit 8,10 m Breite mit Parktaschen und Straßengrün, wie in der Wittmunder Str. s.u. realisiert, soll hier aus Gründen der Gewinnmaximierung nicht umgesetzt werden!!! Wozu das führt, kann ein jeder im Baugebiet „Am lütgen Feld“ erkunden bzw. nach ganz unten scrollen.
B-Plan 40-Entwurf von 02/2023 OHNE öffentliche PKW-Stellplätze!
Stellungnahme zu fehlenden Parkplätzen
Es ist unverständlich, wie in Zeiten eines steigenden Individualverkehrs gemäß B-Plan-Entwurf per 02/2023 auf eine ausreichende Anzahl von öffentlichen PKW-Stellplätzen verzichtet werden soll.
Dies würde nicht nur zur Verschärfung der ohnehin schon in der Umgebung (besonders in der Bussardstraße) angespannten Parkplatzsituation mit entsprechenden sozialen Konflikten führen, sondern zu einer erhöhten Verkehrsbelastung durch Suchverkehr.
Wir fordern daher, dass für jedes neue Baugrundstück mindestens ein öffentlicher PKW-Stellplatz eingeplant wird. Nur so kann gewährleistet werden, dass die neuen Bewohnerinnen und Bewohner, sowie deren Besucher, Handwerker etc. ohne größere Schwierigkeiten ihr Fahrzeug parken können und es nicht zu unnötigem Verkehr, zu weiteren Umweltbelastungen und unnötigen sozialen Konflikten kommt.
Die Anzahl der im neuen Baugebiet errichtbaren Wohnungen muss begrenzt werden, damit die Gesamtsituation inkl. PKW-Stellplätzen und Versiegelung der Flächen in einem dörflich geprägten Rahmen bleibt. Sie darf die Angabe im Flächennutzungsplan 2022 von Barleben von 10 Einfamilienhäuser deshalb um nicht mehr als 50 % überschreiten.
Das Wohngebiet soll z.Z. als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden, damit kleine Gewerbe dort errichtet werden können, die zusätzlichen Stellplatzbedarf nach sich ziehen würden. Ab einer Ausweisung von 15 möglichen Bauplätzen müsste das Baugebiet als reines Baugebiet eingestuft werden, wo nur Wohnungen und keine Kleinbetriebe mehr erlaubt sind.
Forderung von uns Anwohnern der Ackerstraße, der Bussardstraße und des Sperberwegs:
Schaffung öffentlicher PKW-Stellplätzen
– für die Umwelt mit Bäumen und Straßengrün, wie zuletzt in Barleben in der Wittmunder Str. s.u.
§ 48 BauO LSA – Notwendige Stellplätze …
(1) Werden bauliche Anlagen errichtet, bei denen ein Zugangs- und Abgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern zu erwarten ist, sind Stellplätze für Kraftfahrzeuge (notwendige Stellplätze) sowie Abstellplätze für Fahrräder auf dem Baugrundstück oder in zumutbarer Entfernung davon auf einem geeigneten Grundstück, dessen Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert ist, herzustellen, soweit dies durch eine örtliche Bauvorschrift nach § 85 Abs. 1 Satz 4 bestimmt ist.