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B-Plan 40-Entwurf 2 geht in neue Öffentlichkeitsbeteiligung

Laut Mittellandkurier 12/2024 und den Webseiten auf www.barleben.de zu Bekanntmachungen der Gemeinde Barleben ist in der Zeit vom 09.12.2024 bis 15.01.2025 der o.g. Entwurf 2 im Stand von 06/2024 einsehbar, mit Planzeichnung, Begründung und einer „Sonnenstudie/Schattenwurf“ vom 17.11.2023. Es sind begründete Stellungnahmen an das Bau- und Ordnungsamt der Gemeinde Barleben möglich.

Achtung:

(1) Zum o.g. B-Plan-Entwurf 2 ist eine „Sonnenstudie/ Schattenwurf“ der LEGRONPLAN GmbH vom 17.11.2023 beigelegt, die formell nicht den Ansprüchen einer „Studie“ oder eines „Gutachtens“ bzw. einer „gutachterlichen Beurteilung“ (die beiden letztgenannten Begriffe sind die von Herrn Bürgermeister Frank Nase im Schreiben vom 02.10.2024 zur Öffentlichkeitsbeteiligung verwendeten) gerecht wird und deshalb angefochten wurde, u.a. von mir gemäß Mail vom 06.11. an den Ersteller, da Schatten jeweils nur für den Sonnenhöchststand um 12 Uhr dargestellt sind, wo die jeweils kürzesten Schatten auftreten und was deshalb den erheblichen Schattenverlängerungen im Tagesverlauf nicht repräsentativ gerecht wird. Eine Stadtvilla , die parallel zur nördlichen Grenze des B-Plan-Gebietes mit Traufhöhe 6,25 m, Firsthöhe 9,50 m und Gebäudetiefe 10 m errichtet würde, wirft am 22.09.2024 gegen 13 Uhr Sommerzeit die kürzeste Schattentiefe mit ca. 8,04 m (senkrecht zur Grundstücksgrenze gemessen). Sie hat aber vor 10:00 Uhr und ab15:30 Uhr um ca. 2 m und auch deutlich mehr Meter längere Schattentiefen, siehe Balkendiagramm von Peter Schreiber, SchreiberBeratung, 13.11.2024. Dieser Trend kann auf dem von Baunetzwissen.de empfohlenen Tool Sonnenverlauf.de zu Schattenlängen auch leicht nachvollzogen werden, lokalisiert für Barleben, Sperberweg 9, und z.B. zum Herbstanfang 22.09.2024 um 15:30 Uhr. Der Tagesverlauf kann dann durch Verschiebung des Uhrzeitreglers oben im Bild selbst simuliert werden.

(2) Im B-Plan-Entwurf 2 sind die in den Ausschüssen und im Gemeinderat am 24.09.2024 zugesagten Auflagen, dass die neuen Grundstücke nach Bebauung jeweils min. 2 PKW-Stellplätze privat auf ihren Grundstücken ausweisen sollen, z.Z. noch nicht vorzufinden. Das Bauamt der Gemeinde Barleben will das laut Nachfrage vom 05.11.2024 bei Frau Kathrin Eckert durch eine Anlage zum Erschließungsvertrag noch regeln. Mit dieser Anlage soll sich dann der Erschließungsträger (voraussichtlich identisch mit dem Vorhabenträger MGG) dann verpflichten (insbesondere über die als Gesellschafter der MGG wirksamen Bauträger Town & Country Magdeburg und FEBRO Magdeburg) den Grundstückseigentümern im Kaufvertrag die Einschränkungen zu übertragen, die gewöhnlich in der Bausatzung eines B-Plans festgehalten werden.

(3) Die direkt betroffenen Anwohner von Sperberweg 7 – 15 und der Vorhabenträger Magdeburger Grundstücksgesellschaft mbH haben für die Situation zu den direkt südlich an den Sperberweg angrenzenden (voraussichtlich vier) neuen Baugrundstücken einen Kompromiss ausgehandelt und zum 19.12.2024 in einer Nachbarschaftsvereinbarung einvernehmlich festgehalten.

Ergebnisse aus Gemeinderatssitzung vom 24.09.2024

Die gesamte Sitzung wurde vom OrtsTV Barleben, Andreas Richter, für die Gemeinde Barleben aufgezeichnet und veröffentlicht auf YouTube, siehe, wo zu B-Plan 40 die TOP 17 und 18 vorgezogen ab 17:25 diskutiert und beschlossen wurden. Zu TOP 3 wurde bezüglich einer potentiellen Bebauung südlich der Bussardstraße zur Eisenbahn hin laut Barleber Flächennutzungsplan meine Einwohnerfrage hinsichtlich zulässiger Abstände und Bauhöhen aufgezeichnet.

Die wichtige Informationen davon hat Herr Richter komprimiert auf YouTube eingestellt. In der 1. Minute bis 00:56 geht er auf B-Plan 40 ein, Start mit Klick auf das nachfolgende Standbild daraus :

Die Anwohner des Sperberweg-Süd und Breiteweg 192 waren mit 6 Personen von den primär betroffenen 6 Grundstücken erschienen. Sie haben am Eingang zum Gemeindesaal 3 A3-Informationsposter ausgelegt, einen zur Abwägungskonstellation, einen zum Vorhabensträger (mehr zu ihm hier) und eine Tabelle mit den zur Abwägung anstehenden Hauptanliegen von Vorhabenträger und Anwohnern. 2 A3-Aufsteller zum Punkt Stadthäuser unmittelbar angrenzend haben sie vor sich im Besucherrang positioniert, einmal zum Schattenwurf bei einer Traufhöhe von 6,25 m und einem Abstand von 5 m auf 24.09.2024 um 10 bzw. 14 Uhr WOZ und einmal zu einem Beispielbild einer Reihe von 14 solchen Stadthäusern, die von den anwesenden Anwohnern am Rand zur Eisenbahnahn aber nicht als Nachbarn im Innern gemäß Prägung des BG Ammensleber Weg akzeptiert werden können.

Zur Einwohnerfragestunde trug Herr Peter Schreiber die Sorgen von Anwohnern der Bussardstraße-Süd vor, wo ca. 46 Parteien mit ca. 150 Einwohnern zukünftig von einem ähnlichen Bedrohungspotential wie zum Sperberweg betroffen sein werden, siehe. Der Gemeinderat wurde gebeten, sich hierzu mit Blick auf diese Zukunft zu positionieren , welche Bauhöhen in welchen Abständen den Anwohner zugestanden werden.

Das schriftlich per Mail eine Woche vorher an den Bürgermeister, Gemeinderatsvorsitzenden und alle Fraktionsvorsitzende eingereichte Angebot der direkten Anlieger, ihren Standpunkt nach Aufforderung durch Gemeinderat oder Verwaltung vortragen zu können und zu wollen, wurde leider nicht angenommen. Statt dessen wurde nur Herrn Funke als Planer das Wort erteilt, der erneut die investordominierten Interessen argumentierte und dazu teilweise Falschaussagen bzw. manipulierende Verzerrungen präsentierte. Ein in seinen Ausführungen genutztes angeblich bei Planer und Vorhabenträger vorliegendes Sonnenschattengutachten wurde weder dem Gemeinderat noch der Öffentlichkeit zur Einsicht bereitgestellt (lt. letzter persönlicher Anfrage bei Frau Stefanie Hoffmann durch Herrn Peter Schreiber in der Verwaltung am 24.09.2024). Da die sachkundigen Anwohner aber kein Rederecht erhielten, blieben nur diese einseitigen Ausführungen im Raum stehen. Die o.g. Verfahrensweisen müssen leider als sehr demokratieschädlich bewertet werden, zumal die Gemeinde in dem gesamten Planungsverfahren nie aktiv die Anwohner selbst hinzugezogen oder zu einer Einwohnerversammlung eingeladen hätte, wie es andere Kommunen besser praktiziert hätten, z.B. gleich 2021 bevor ein Investor in eine falsche Richtung rennt! Bei einem Besuch des Bürgermeisters Frank Nase mit seinem Stab aus der Gemeindeverwaltung am 25.10.2022 vor Ort, haben die Anwohner ihre Anliegen klar und deutlich vorgestellt, argumentiert und bildlich untersetzt. Zu KEINER der vorgestellten Sorgen gab es eine Reaktion des Bürgermeisters oder der Verwaltung, die ein Verstehen der konkreten Sorgen oder ein Versprechen zum Kümmern zum Ausdruck gebracht hätte. Es wurde stets nur auf eine spätere Bürgerbeteiligung hingewiesen. Der Besuch diente nur dazu einen guten Willen gegenüber der Presse zu dokumentieren ohne diesen mit Leben zu erfüllen!

Am 24.09.2024 beschloss der Gemeinderat Barleben zu BV-0077/2024 sehr knapp mit 9x ja, 7x nein, 2x Enthaltung bei 2 verhinderten Mitgliedern eine zu „investorenfreundliche“ Abwägung mit Entwurf 2 zum B-Plan 40 Ackerstr. Der Entwurf 2 muss nun erneut zur Beteiligung von Anwohnern und öffentlichen Trägern ausgelegt werden. Achtung: Er darf so nicht beständig werden, da er gegen das in GG Art. 20,28 verankerte Übermaßverbot verstößt, insbesondere gegen erstens Geeignetheit einer dreizeiligen Bebauung mit Stichstraßen, gegen zweitens Erforderlichkeit von 2-geschossige Stadtvillen mit Traufhöhen bis 6,25 m und Firsthöhen bis 9,5 m auch für die direkt an den Bestand angrenzende ca. 5 Grundstücke und gegen 3. Angemessenheit, zu einem Abstand  von nur 5 m an die einzig freie Gartengrenze der Grundstücke im Sperberweg heran. Von den Planern zu 3. argumentierte Abstände von 4 m sind für Garten-an-Garten-Konstellationen im BG Ammensleber Weg I nicht typisch, sie kamen im Sperberweg nur in Sonderfällen vor, wo Grundstücke aus dem Süden seitlich angrenzen. Eine typische Garten-an-Garten-Planung in Nord-Süd-Richtung wurde in Barleben zuletzt auch im Innern des BG Am lütgen Feld errichtet, wo Häuser der Agrarstraße im Süden einen Abstand von 8 m zu den nördlichen Grundstücksgrenzen in der Flachsbreite haben, siehe B-Plan 27-Zeichnung_Garten-Garten.

Im Gemeinderat stimmten der Abwägung gemäß BV-0077/2022 6x CDU außer Enthaltung Manfred Behrens, 2x SPD/UWG Reinhard Lüder & Zoe Keindorff, 1x FDP Cornelia Dorendorf dafür, obwohl für Barleben und Anwohner wirklich sinnvolle Korrektur-Vorschläge von Herrn Dr. Edgar Appenrodt und von Frau Ramona Müller eingebracht wurden, darauf aufmerksam gemacht wurde, dass bei einer zukünftigen Bebauung südlich der Bussardstr. zur Bahn ähnlich bis zu 46 Anlieger betroffen sind und letztendlich auch noch 2 Kompromissvarianten von Herrn Franz-Ulrich Keindorff, FDP, und von Herrn Dr. Edgar Appenrodt, FWG und Linke, zur Abstimmung eingebracht wurden (s.u.), aber mit ähnlichen Abstimmungsverhalten jeweils knapp scheiterten.

Seitens Herrn Silvio Jährling, AfD, wurde vorher beantragt, dass für solche Bebauungsplanungen ein 3D-Modell vorgelegt werden muss, damit Gemeinderat und Einwohner sich bildlich vorstellen können, was hier wirklich entstehen soll bzw. maximal entstehen kann. So etwas sei doch im Jahr 2024 zeitgemäß. Herr Nase antwortete, dass die Gemeindeverwaltung das dem Planer und Vorhabensträger nicht zumuten will. Da Gemeinderatsmitglieder der anderen Fraktionen auf eine „jetzige“ Entscheidung drängten, wurde der Antrag in der Sitzung nicht weiterverfolgt. (Ein 3D-Modell von „EFH-Stadtvillen 6,25 m TH – Zeltdach – verputzt“ habe ich mit 2 Stunden Aufwand in ein freies Modellierungstool SketchUp Web importiert und zum 21.09. des Jahres mit Tag-Nacht-Gleiche für Tageszeiten daraus Schnappschüsse mit dem jeweiligen Schattenwurf erstellt, siehe hier. Im Zeitalter von Digitalisierung & Künstlicher Intelligenz sollte Barleben das als Smart City doch bis zur nächsten Sitzung zum B-Plan 40 ermöglichen wollen und können?)

Herr Franz-Ulrich Keindorff, FDP, hatte zum Abwägungsbeschluss BV-0077/2024 vorher darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat mit Blick auf ausgewogene Entscheidungen auch für die Zukunft südlich der Bussardstraße, wo ähnlich aber noch viel mehr Anwohner betroffen sein werden, Abstände und Bauhöhen für die direkt angrenzenden Anwohner verträglicher bedenken möge. Konkret dürften davon auch nur ca. fünf Einfamilienhausgrundstücke des neuen Baugebietes betroffen sein. Er hatte dazu einen Antrag als Kompromissvorschlag eingebracht, dass (1) bei den direkt an Sperberweg 7-15 angrenzenden Grundstücken, die Bauhöhen mit einer Traufhöhen für ein eingeschossige Bebauung begrenzt werden sollen, wie dort im Sperberweg auch, (2) dass die Abstände der dortigen Baufenster nach Norden anstatt der von den Anwohnern geforderten 10 m und der vom Investor gewünschten 5 m in Richtung 7 oder 8 m garantiert werden sollen und (3) dass damit den nördlichen Nachbarn soweit entgegengekommen werden könnte, dass diese die anderen Forderungen des Investors akzeptieren könnten.

Herr Dr. Edgar Appenrodt, FWG und Linke, hatte zum neuen Entwurf 2 des B-Plan 40 gemäß BV-0078/2024 hervorgehoben, dass den nördlichen Anwohnern im Baugebiet Ammensleber Weg I das Wichtigste sei, dass nicht direkt angrenzend eine zweigeschossige Bebauung entstehen kann, die die Privatsphäre im Garten zerstören und mit stark erhöhtem Schattenwurf die Grundstücke ungerecht entwerten würde. Er hatte dazu einen Antrag als Minimalkompromiss eingebracht, dass zumindest die Traufhöhen auf ca. 4,25 m begrenzt werden müssen, um keine 2-geschossige Bauweise für direkt angrenzende Nachbarn zu ermöglichen

Beeindruckend war auch der Beitrag von Pfarrer Johannes Könitz, FWG und Linke, der auf das so wichtige soziale Miteinander in der Gemeinde Barleben fokussierte, dass Einwohner in Barleben gebaut haben, mit den Erwartungen die ihnen in ihrem Baugebiet geboten wurden und die ihre Häuser nun nicht mehr anders bauen können. Aber Investor, Planer und Gemeinderat könnten noch eine gerechtere Anpassung ermöglichen.

Wie die Gemeinderatsmitglieder, die in Gefolgschaft zum zu stark investorfreundlichen Bürgermeister, Herrn Frank Nase, die Beschlussvorlagen nun ungeändert befürwortet haben, das gegenüber Barlebens Einwohnern / ihren Wählern erklären mögen, bleibt abzuwarten… Auch wie die erneute Beteiligung der Einwohner und der öffentlichen Träger ausfallen wird bzw. deren neue Abwägung…

B-Plan 40 Infos per 10.09.2024 für Mitanwohner und Entscheider

Planzeichnung vergrößert aus B-Plan Entwurf 2 von 06/2024

Beschlussvorlage 0077/2024 Abwägung zu B-Plan 40 – 02/2024

Die Anlage Abwägungsprotokoll im Stand Juni 2024 berücksichtigt Anwohnerinteressen im prägenden direkt nördlich angrenzenden Baugebiet und Umweltinteressen bzgl. 16 m breiten Grünstreifen für Biosphärenverbundachse zur Bahn noch nicht angemessen. Da die Planer des Ing. büro J. Funke, Irxleben, die die B-Planung inklusive der Abwägung etc. über einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde gemäß BV-0071/2021 bestimmt vornehmen, zwar von der Gemeinde beauftragt aber letztendlich von den Vorhabensträgern finanziert werden , sind die Gemeindevertreter zu erhöhter Aufmerksamkeit gefordert,. Ein Sprichwort sagt schon „wes Brot ich ess, des Lied ich sing“. Deshalb ist erst nach Überarbeitung eine Beschlussfassung dazu anzustreben.

Insbesondere sind folgende Formulierungsempfehlungen der Planer (als Vorschläge für eine Stellungnahme der Gemeinde) ein Ausdruck ihrer dominierenden Bauträgerorientierung und für Gemeindevertreterinnen und -vertreter nicht annehmbar, die gemäß Kommunalverfassungsgesetz gelobt haben „die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern“. Dazu nachfolgend die drei wesentlichsten Vorschläge für eine angemessenen Abwägung (A1 bis A3) im Sinne der Gemeinde und ihrer Einwohner. Eine Anpassung ist teilweise analog an mehreren Stellen erforderlich!

(A1) Auf S. 18 im 2. Anstrich in Spalte 5 als Stellungnahme der Gemeinde bisher vorgeschlagen

„Wie bereits angeführt, stellt der Bebauungsplan Nr.12 nicht die durch die Gemeinde Barleben angestrebte Vergleichsgrundlage dar. Die nähere Umgebung ergibt sich auch aus dem Bebauungsplan Ammensleber Weg II.“
Abwägung: “ Der unter Regie der Barleber Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH entstandene und 2009 verabschiedete Bebauungsplan Nr. 12 ist für dieses Gebiet Barlebens typisch und als nähere Umgebung bzw. Vergleichsgrundlage für eine südliche Erweiterung über B-Plan 40 als prägend zu beachten.“

(A2) Auf S. 1 im 3. Anstrich in Spalte 5 als Stellungnahme der Gemeinde bisher vorgeschlagen:

„Es ist nichtzutreffend, dass hier eine generell neue Prägung des Gebietes angestrebt wird.“
Abwägung: „Um die Prägung des maßgeblichen Bebauungsplans „Ammensleber Weg I“ zu beachten, sind direkt angrenzend die Traufhöhen von 4,25 m anstatt von 6,25 m wie bisher gewünscht aus dem dortigen Teilgebiet 8 zu übernehmen. Eine höhere Bebauung mit Stadtvillen kann auch hier am Rand des Baugebiets, z.B. zur Eisenbahn hin, erfolgen, wie dort zum Ammensleber Weg hin.“

(A3) Auf S. 9 im 3. Hauptanstrich in Spalte 5 als Stellungnahme der Gemeinde bisher vorgeschlagen::

„Eine Orientierung von Gartenflächen der südlich angrenzenden Gebäude nach Norden, wie sie bei einem Abstand von 10 Meter erforderlich wäre, widerspricht städtebaulichen Grundregeln und dem Bedarf Gartenflächen und Terrassen vornehmlich nach Süden, Osten oder Westen auszurichten, wie dies auch das Baugebiet Ammensleber Weg I vorsieht… Um den angrenzenden Wohngrundstücken entgegenzukommen, wird der Abstand gegenüber den Grundstücken Sperberweg 7, 9, 11, 13 und 15 auf 5 Meter erhöht und im Norden ein 2 Meter breiter Streifen für das Anpflanzen von Sträuchern festgesetzt.“
Abwägung: „Eine Orientierung von Gartenflächen der südlich angrenzenden Gebäude nach Norden, wie sie im B-Plan-Ammensleber Weg I meist in Ost-West-Richtung mit einem Abstand von jeweils 10 Meter vorliegt, soll um den angrenzenden Wohngrundstücken entgegenzukommen nun mit min. 8 m für die Südseite festgesetzt werden, wie auch für eine Nord-Süd-Richtung im B-Plan 27 „Am lütgen Feld“ in der Mitte zwischen Agrarstraße und Flachsbreite vorliegend,“

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Beschlussvorlage 0078/2024 Entwurf 2 des B-Plan 40 – 06/2024

Die Anlage B-Plan 40 im Stand Juni 2024 berücksichtigt die Anwohnerinteressen im prägenden direkt nördlich angrenzenden Baugebiet und die Umweltinteressen bzgl. 16 m breiten Grünstreifen für Biosphärenverbundachse zur Bahn noch nicht angemessen. Da die Planer des Ing. büro J. Funke, Irxleben, die B-Planung inklusive der Abwägung etc. mit Finanzierung durch den Vorhabenträger vornehmen (über einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde gemäß BV-0071/2021 bestimmt), sind die Gemeindevertreter zu erhöhter Aufmerksamkeit gefordert. Ein Sprichwort sagt schon: „Wer die Kapelle bezahlt,
bestimmt was gespielt wird
„. Zur gerechten Wahrung der Interessen Barlebens und derer der Anwohner sollte erst nach Überarbeitung gemäß den vier nachfolgenden Punkten eine Beschlussfassung angestrebt werden.

(B1) Festsetzung einer Traufhöhe von 4,25 Meter (anstatt 6,25 m wie im Entwurf 2 von 06/2024 dargestellt) infolge der bestehenden Zulässigkeiten in Teilgebiet 8 des benachbarten Bebauungsplanes Nr. 12 zum Wohngebiet „Ammensleber Weg I“, in dem ebenfalls Traufhöhen von 4,25 Meter unmittelbar angrenzend zugelassen wurden, wodurch auch eine ordnende Wirkung für Bauwillige von Bungalows und 1,5-geschossigen Satteldachhäusern neben Stadtvillen im neuen Baugebiet geschaffen wird.

(B2) Erhöhung des Abstandes der überbaubaren Flächen zu den direkt angrenzenden Baugrundstücken des Sperberweges im Norden auf min. 8 Meter, wie auch in der Mitte des Baugebiets Am lütgen Feld in Nord-Süd-Richtung geplant und realisiert, anstatt 5 m (mit 3 m + 2 m Gehölzstreifen) wie im Entwurf 2 von 06/2024 dargestellt.

(B3) Erhöhung der Lärmschutzmaßnahme auf 4 Meter (Empfehlung Wall H= 4 m und B= 16 m als Grünstreifen für Biosphärenverbundachse anstatt B= 8 m mit aufgesetzter Lärmschutzwand und umfänglichen Erfüllung eines 16 m breiten Grünstreifens für eine Biosphärenverbundachse)

(B4) Es werden 10 öffentliche Stellplätze (mindestens 2 je neu geplanter Wohnung neben zwei jeweils auf den Grundstücken zu realisierenden gefordert, anstatt 6 wie im Entwurf 2 von 06/2024 dargestellt) (innerhalb des Plangebietes, empfohlen mit Straßenbegleitgrün an einer mittigen Planstraße ohne Stichstraßen)

Auch die Anlage Begründung im Stand Juni 2024 berücksichtigt die Anwohnerinteressen im prägenden direkt nördlich angrenzenden Baugebiet und die Umweltinteressen bzgl. 16 m breiten Grünstreifen für Biosphärenverbundachse zur Bahn noch nicht angemessen. Erst nach Überarbeitung ist eine Beschlussfassung dazu möglich.

Für Interessierte, die tiefer gehen wollen

  1. Kritik der Anwohner zu wesentlichen Punkten des obigen B-Plan Entwurf 2
  2. Dokumente zu B-Plan 40-Entwurf 2 im Stand 06/2024 (für Sitzungsperiode mit Gemeinderat am 24.09.2024)
  3. Dokumente des B-Plan 40-Entwurf 1 im Stand 02/2023
  4. Ergänzende Quellen zum Verstehen o.g. Unterlagen
    • Kurze Planzeichenerklärung
    • Bundesbaugesetz zu Innenbereichen §34
    • Flächennutzungsplan Barleben 2022, S. 50 zu BG Ackerstr. / Breiteweg und S. 45 zu BG Ammensleber Weg II bzgl. Südrand von der Bussardstraße zur Bahn
    • Erstellung von strategischen Lärmkarten gemäß 34. BImSchV für die Gemeinde Barleben durch Ingenieurbüro für Schallschutz GmbH Dr. Bachmann vom 14.06.2007, S. 8 zu den Hauptlärmquellen B189n und BAB A2, die auch im BG Ackerstr./Breiteweg relevant sind
    • Stellungnahme der Deutsche Bahn AG vom 05.08.2020 zur Konfliktbeseitigung der Strecke Abzw. Glindenberg – Oebisfelde an der Ausfädelung vom Ostkorridor Uelzen – Stendal – Halle/Leipzig – Süddeutschland im Zuge der Flächennutzungsplanung Barleben 2020, im Bauamt der Gemeinde Barleben vorliegend, in Auszügen von der Gemeindeverwaltung Barleben dem Autor der Seiten mitgeteilt
    • Stellungnahme der Deutsche Bahn AG vom 16.05.2022 zu Ausbauplanungen der Strecke Abzw. Glindenberg – Oebisfelde bzgl. Elektrifizierung, Erhöhung der Streckengeschwindigkeit von 100 auf 120 km/h und Spurplanoptimierungen im Zuge BV 0131 des Gemeinderats Barleben vom 28.02.2023 zur 4. Änderung des Bebauungsplans TPO
    • Stellungnahme der Deutsche Bahn AG vom 10.03.2023 zu Konkretisierungen von Ausbauplanungen der Strecke Abzw. Glindenberg – Oebisfelde bzgl. Elektrifizierung, neuer moderner Sicherungstechnik und Spurplanoptimierung im Bahnhof Barleben vsl. ab 2027 im Zuge der Beteiligung öffentlicher Träger zum B-Plan-Entwurf 40 von 02/2023, im Bauamt der Gemeinde Barleben vorliegend, in Auszügen von der Gemeindeverwaltung Barleben dem Autor der Seiten mitgeteilt
    • Artikel in der Volksstimme Magdeburg vom 18.04.2023 zu Ausbau der Bahnstrecke Magdeburg-Haldensleben mit Elektrifizierung, Geschwindigkeitserhöhung auf 120 km/h, Personenverkehr im 30-Minuten-Takt und Ausweichmöglichkeit für Güterzüge, Barrierefreiheit für Bahnhof Haldensleben …, Laut Mario Krokotsch, Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH mit Baustart ab frühestens 2030 ff.
    • Lärmschutz im Schienenverkehr, Broschüre des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, 2022
    • 16. BImSchV Anlage 2 Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03)
    • Erläuterungen Teil 1 zu o.g. Anlage 2 (Schall03) vom 23.02.2015, S. 18 oben zu Bahnhöfen mit Streckengeschwindigkeit, S. 16 zu Aufschlägen bei Kesselwagen
    • Beispiele von veröffentlichten Schallschutzgutachten, die Bahnhöfe laut Schall 03 mit Streckengeschwindigkeit berücksichtigen: Mitterfelden 2018, S 11 mit dortiger Vmax= 90 km/h, und Bremen-Mahndorf 2010, S. 4 oben
    • Lärmmonitoring des Eisenbahnbundesamtes an der Messstelle Eilsleben (Strecke Magdeburg-Braunschweig) mit einer Auswertung von 10.417 Güterzugdurchfahrten vom 26.09.2022 bis 23.02.2023
  5. Berichte in Presse, Funk und TV
  6. Stellungnahmen von betroffenen Anwohnern
    • der sechs nördlich unmittelbar angrenzenden Grundstücke, mit folgenden Anträgen, die am 27.03.2023 in der Gemeinde abgegeben wurden
    • weiterer betroffener Grundstücke der nahen Umgebung mit drei Antragspunkten s.u., wozu bis 27.03.2023 die ersten drei in der Gemeinde abgegeben wurden und weitere sehr persönliche zusätzlich direkt
    • bis 28.03.2023 haben mindestens fünf weitere Anwohner der Ackerstr., der Bussardstr. bzw. des Sperberwegs analoge Stellungnahmen in der Gemeinde abgegeben.

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