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Das Eigentum ist in unserer Verfassung als ein elementares Grundrecht vorgesehen. Privates Eigentum dient vor allem der freien Entfaltung der Persönlichkeit, oder, um mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts zu sprechen: Dem Eigentum kommt im Gesamtgefüge der Grundrechte die Aufgabe zu, für den einzelnen einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen Bereich sicherzustellen und ihm damit eine eigenverantwortliche Gestaltung des Lebens zu ermöglichen.
Ziel muss es dabei sein, die Rechte der einzelnen und ihre nicht selten entgegengesetzten Interessen abzugrenzen und zu einem gerechten Ausgleich zu bringen. Eigentum heißt jedoch nicht nur Freiheit, sondern muss auch Verpflichtung und Bindung gegenüber der Gemeinschaft bedeuten. Welche Bedeutung unsere Verfassung dem Prinzip der Sozialpflichtigkeit beimisst, kommt darin zum Ausdruck, dass Artikel 14 des Grundgesetzes neben der Gewährleistung des Eigentums ausdrücklich bestimmt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Aus der Sicht von Bund, Land, Landkreis und Gemeinde sind hier folgende Aspekte zu berücksichtigen (insbesondere auch gemäß Umweltbericht zum 2. Entwurf des Entwicklungsplans für die Planungsregion Magdeburg vom 15.09.2020):
- Schutzgut Boden und dessen Ertragsfähigkeit
- Umwandlung von höchstwertigem Bördeboden in Bauland nur mit Bereitstellung von Ersatzleistungen, wie im B-Plan 12 zum Ammensleber Weg I
- Schutzgut Klima und Luft
- Gutes strategisches Miteinander von Eisenbahn und Einfamilienhausbesitzern ermöglichen mit einem min. 4 m hohen Lärmschutzwall auf einem 16 m breiten Grünstreifen in einer Biosphärenverbundachse entlang der Bahn
- Ausbau der Eisenbahn in Richtung Elektrifizierung und ggf. Zweigleisigkeit nicht behindern, indem nicht zu eng an die Bahn herangebaut wird und das Baugebiet deshalb nur zweizeilig beplant wird, nicht dreizeilig (mit Hinterliegergrundstücken)
- Kombinierten Fahrrad- und Fußweg der Wohngebiete Ammensleber Weg, I und II erhalten
- Öffentliche PKW-Stellplätze mit bereitstellen und Unterstützung E-Mobilitätswende mit öffentlichen E-Ladesäulen im neuen Baugebiet
- Schutzgut Tiere und Pflanzen
- Ein begrünter Lärmschutzwall kann wie eine Streuwiese wirken, wichtig für Bienen, Insekten, Vögel, …
- Schutz des Feldhamsters durch konkrete Prüfung eines Bestandes auf dem Baugebiet
- Schutzgut Wasser mit Regenwasser, Grundwasser, Trinkwasser
- Auch bei Starkregen auf trockenem Bördeboden Versickerung gebietsnah wirklich sicher stellen, was durch die Ergebnisse der Abwägung zum Entwurf 02/2023 wohl sichergestellt werden kann.
- Schutzgut Kultur und Sachgüter
- Wohnqualität der Anwohner im Sinne gerechter Verhältnisse in der Gemeinde erhalten und deren Eigentumsbildung nicht unangemessen entwerten.
- Wohnen
- Neue Baugrundstücke zum Erhalt der Einwohnerzahl in Barleben und zur privaten Eigentumsbildung ermöglichen
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung und insbesondere des Gemeinderats sind hinsichtlich der Sozialgedanken der Verfassung die Interessen folgender Gruppen mit Blick auf Barleben 2030 gegeneinander abzuwägen:
- Anwohner Ammensleber Weg I, B-Plan 12
- Prägung des vorhandenen Baugebiets in der südlich direkt angrenzenden Erweiterung erhalten
- Speziell Trauf- und Firsthöhen sowie Abstandsflächen, wie im B-Plan 12 vorliegend, in unmittelbarer Nachbarschaft fortsetzen, so gerecht wie im B-Plan „Schinderwuhne Süd“ zur Schinderwuhne und im B-Plan „Am lütgen Feld“ in der Mitte zwischen Flachsbreite und Agrarstraße
- Anwohner Ammensleber Weg, B-Plan 3
- Keinen Parkplatz-Tourismus vom Baugebiet Ackerstr. / Breiteweg in den schon ausgelasteten Bestand erzeugen und damit verbundene unnötige Konflikte oder zusätzliche Umweltbelastungen durch Suchverkehr
- Das Baugebiet Ackerstr./Breiteweg wird als Erweiterung des Baugebiets im Sperberweg angesehen und soll in dessen Prägung zu Abständen und Höhen einfügen
- Keine Sorge erzeugen, dass dieser B-Plan 40-Entwurf mit zu dicht in Abständen und zu hoch in Traufhöhen ermöglichter Bebauung als Blaupause für ggf. zukünftige Erweiterung von der Bussardstraße zur Eisenbahn dienen kann
- Zusätzlichen Verkehr beim Bau und durch neue Mitbewohner und deren Besucher verträglich gestalten (Erschließung von Breiteweg aus, Ackerstr. als Einbahnstraße? Ggf. neue Planstraße auch Einbahnstr. mit Ausfahrt zum Breiteweg)
- Grundstücksbesitzer / Bauträger und dessen Planer
- Maximal bebaubare Flächen vorsehen und
- Maximale Bauhöhen und maximale GRZ sichern, um maximale Grundstücksverkaufspreise nach Erschließung zu erzielen
- Maximale Anzahl von Baugrundstücken, um als Bauträger eine maximal Anzahl an Hausbauten verkaufen zu können.
- Interessierte Baufamilien
- Wohnen im eigenen Haus in dörflicher Idylle, d.h. mit angemessenem grünen Umfeld
- Ordnende Klarheit, wo nur Bungalows bzw. 1,5 geschossige Satteldachhäuser und wo auch Stadtvillen gebaut werden können
- Kinderfreundlichkeit mit Kinderspielplätzen, Kindergärten, Schule, Sportmöglichkeiten (in örtlichen Vereinen), mit Fuß- und Radwegen und mit gutem Anschluss an öffentlichen Nahverkehr
- Mobilität für alle Familienmitglieder zu Arbeit, Schule, Freizeit, wie auch für Besucher und Handwerker ins Gebiet ermöglichen
- Angemessener Lärmschutz zumindest für Schlaf- und Kinderzimmer sowie auch zu Wohn- und weiteren Aufenthaltsräumen und zur Terrasse der neue Häuser, wozu eine 2 bis 2,5 geschossige Bauweise wenig geeignet ist, weil diese unnötig hoch eine Sichtachse zu den Lärmquellen der Eisenbahn erzeugen würde
- Potentielle Hausmieter, wie gut verdienende Intel-Aufbaumanager u.ä.
- Modernes eher städtisch geprägtes Haus, wenig Garten und Grundstück, die kaum Arbeit machen
- Bereitschaft für kleine Grundstücke, ggf. auch mit Doppelhaushälften auch höhere Haus-Mietpreise zu zahlen
- Gute Verkehrsinfrastruktur zur Arbeit und zu Kultur und Freizeit in der Landeshauptstadt, z.B. über Nähe zum Bahnhof
- Internationale Grundschule bzw. internationales Gymnasium in der Nähe
Hier eine Beispielrechnung zu den finanziellen Interessen eines Bauträgers:
Achtung zu Bii weisen erste Angebote im Internet jetzt Grundstückspreise von 225 € / qm aus!!!
Erstellt von Peter Schreiber und aktualisiert am 06.09.2024
Demgegenüber stehen die Anwohnerinteressen, hier mehr