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Schallpegelmessungen vom 21.12.2022 bis 06.04.2023
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Lärmbeispiele von 100 Tagen in Bild & Video
Oh, die Daten sprechen!
Arbeitstäglich sind gegen 04:05 Uhr zu laute Durchfahrten eines RB-Doppelzugs feststellbar, s.u. mit 74,1 dB(A). Dieser „brettert“ ohne Halt durch Barleben durch (in 6 s / 160 m, d.h. ca. 100 km/h und verursacht nachts unzulässig hohen Lärm. Fahrplanmäßige RB, z.B. um ca. 4:28 Uhr halten meist in Barleben und sind dadurch hier langsamer und deutlich leiser mit 6,9 dB(A) im energieequivalenten Mittel, s.u. jeweils in Daten zum Vergleich.
Schotter-Saison eröffnet
In der frostfreien Zeit wird regelmäßig Schotter von Haldensleben in Richtung Magdeburg transportiert, meist in kompletten Zügen mit einer Diesellok und z.B. durchaus 47 Waggons, die dann leer wieder zurück fahren. Da die eingleisige Strecke tagsüber durch den RB-Verkehr belastet ist, erfolgen diese Transporte meist nachts! Die speziellen Schüttgutwagons zeigen ähnlich höhere aufbaubedingte Schallimmissionen , wie sie bei Kesselwagen mit einem Aufschlag gemäß der relevanten Norm Schall 03 zu berücksichtigen sind, welche ebenfalls auf der Strecke verkehren.
Passendes Video startet nach Klick auf eines der obigen Bilder. Zur Videokamera ist das Mikrofon leider nicht mit einem Windschutz ausgestattet, aber beim Lärmpegelmesser schon.
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Wetterdaten der letzten 4 Wochen 07.05.-06.06.2023
Aktuelle Daten des Tages/ der Woche/ des Monats mit Klick auf o.g. Bild des Wetterdaten-Schnappschusses der letzten 4 Wochen
Achtung
- Von 22.12.2022 22:00 Uhr bis 23.12.2022 bis 07:00 Uhr: Wegen Installationsarbeiten keine Lärmpegelaufzeichnungen.
- Am 23.12.2022 von 12:00 bis 16 Uhr: Keine ordnungsgemäßen Wetter- und Video-Daten.
- Vom 21. bis 26.12.2022 sind Lärmpegeldaten zwar schon vom zertifizierten Messgerät Trotec SL 400, aber wegen notwendigen Optimierungen zum Energiemanagement der Aufzeichnungskette noch nicht durchgängig und damit zwar in den Einzelwerten real aber noch NICHT repräsentativ in der Aggregation zu Maximal-, Mittel- (Avg-) und Minimalwerten pro Tag oder Stunde!
- Vom 29.12.2022 bis ca. 01.01.2023 sind Aufzeichnungen zu Verkehrslärm sehr stark überlagert mit Lärmpegeln von Feuerwerkskörpern, z.B. am 01.01. um 00:06 Uhr mit bis zu 94,6 dB(A). Deshalb die vier Tage vom 29.12. bis 01.01. als für den Verkehrslärm nicht repräsentativ in den Auswertungen ausgeblendet.
- Am 04. und 05.01.2023 sind Windgeräusche durch Böen von bis zu ca. 40 km/h zu berücksichtigen.
- Am 07.01.2023 wurde festgestellt, dass eine Lärmpegelspitze mit 90 dB(A) tags um 11 Uhr einem Sirenenprobealarm zuzuordnen ist, der sich jeweils samstags 11 Uhr wöchentlich wiederholt, je nach Wind mit unterschiedlichen Pegeln. Deshalb wird die betreffende Minute 11:00:00 bis 11:00:59 Uhr jeweils samstags in den Analysen herausgefiltert.
- Vom 10.01. 21:57 Uhr bis 11.01.2023 15:43 Uhr und am 15.03.2023 von 00:07 bis 00:24 Uhr wurden leider keine Lärmpegelaufzeichnungen abgespeichert.
- Am 27.03.2023 von ca. 00:00 bis 24:00 Uhr ruhte der Eisenbahnverkehr im Zuges eines Streiks bei der Deutschen Bahn und auch am 05. und 06.04. 2023 mit einem Schienenersatzverkehr.
Sensor- und Kameratechnik im Einsatz beim „SperberSüd“
in 4 m Höhe an Grundstücksgrenze nach SüdOst in ca. 3,5 m Höhe und 95 m von der Eisenbahn entfernt
im 1. OG vor Schlafzimmerfenster nach Süden in 4,5 m Höhe und 115 m von Mitte Eisenbahnstrecke entfernt
Aktuell: | Wetter-aktuell | ||
Open Data: | Video-Daten | Laerm-Daten | Wetter-Daten |
Konkret
- wurden ab 31.10.2022 mit der Android-App „decibel“ Lärmquellen und -pegel erkundet,
- wurde am 11.12.2022 eine private Wetterstation Sainlogic WS3500 Profi in Betrieb genommen,
- werden ab dem 14.12.2022 fortlaufende Audio- und Videoaufzeichnungen mit der Kamera TP-Link Tapo C320 vorgenommen,
- wird ab 13.12.2022 eine temporäre Schallpegelmessung in dB(A) mit einem mobilen Messgerät Trotec BS30WP erprobt und
- ab 21.12.2022 eine sekundenaktuelle Langzeitaufzeichnung von Schallpegeln mit dem stationären Messgerät Trotec SL400, einem zertifizierten Datenlogger der Klasse 2, begonnen, der mit einem Auto-Messbereich 30 bis 130 dB(A), der Maßeinheit db(A), der Zeitbewertung SLOW (d.h. durchschnittliche Signalbewertung je 1 s ist träger als bei FAST je 125 ms in Echtzeit) und einer Speicherung von 1 Messung je 1,00 s betrieben wird,
- wird eine zeitreihenbasierte Datenspeicherung und-auswertung in einer Cloud-Plattform „Google BigQuery“ aufgesetzt. Ab 21.12.2022 erste Auswertungsergebnisse zu Schallpegeln im Bewertungszeitraums „tags“ (06:00-22:00 Uhr) mit (Max-Mittel-Min) pro Tag im Bewertungszeitraums „nachts“ (22:00-06:00 Uhr) mit (Max-Mittel-Min) pro Stunde für Schallpegel gemäß TA-Lärm,
- ab 03/2023 mit Auswertungen gemäß DIN 18005 zu Schallpegeln im Beurteilungszeitraums „tags“ (06:00-22:00 Uhr) mit (Max-Mittel) pro Tag im Beurteilungszeitraums „nachts“ (22:00-06:00 Uhr) mit (Max-Mittel) pro Tag bzgl. Schallschutz im Städtebau für die städtebauliche Planung, siehe ganz oben.
- Per 06.04.2023 08:00 Uhr wurden die über 100 Tage gelaufenen Lärmpegelmessungen und die Videoaufzeichnungen zum Eisenbahnverkehr eingestellt, da das erzielte Datenvolumen als hinreichend groß und repräsentativ bewertet wurde.
Lärmpegelmessungen und -auswertungen sind eine nicht einfache Herausforderung, da verschiedene Einflussfaktoren, bei der Maßeinheit dB eine logarithmische Skala und vieles mehr zu beachten sind. D.h. z.B. für eine „äquivalente“ Durchschnittsbildung von dB-Werten über eine Stunde oder die Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr je Tag sind die Schallpegel zuerst von der logarithmierten Skala zurück zu rechnen, dann zu mitteln und danach wieder zu logarithmieren, https://rechneronline.de/durchschnitt/dezibel.php.
Die Schallpegelmessungen werden mit einem frequenzbewertenden Filter dB(A) aufgenommen, der die Empfindlichkeit des menschlichen Gehörs nachbildet. Eine Pegeländerung um 6 bis 10 dB(A) führt zu einer empfundenen Verdopplung der Lautstärke, siehe Dezibel-Tabelle zum Lautheitsvergleich.
Warum? – Verkehrslärm beeinträchtigt das Leben vieler Menschen.
So fühlen sich 76 Prozent der deutschen Bevölkerung vom Straßenverkehrslärm gestört oder belästigt, 43 Prozent vom Flugverkehrslärm, 34 Prozent beim Schienenverkehrslärm. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage mit etwa 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zum „Umweltbewusstsein in Deutschland 2020“, laut Umweltbundesamt.
Der private Datenpunkt „SperberSüd“ hat zum Ziel
„öffentlich nachvollziehbar Verkehrslärm mit Bezug zu Wetterdaten aufzuzeichnen und auszuwerten“
und damit den Bürgern sowie der Gemeindeverwaltung, dem Gemeinderat und seinen Ausschüssen bei der Flächennutzungs-, Verkehrswege- und Bebauungsplanung eine Hilfe werden zu können. Er liegt im Norden des Ortsteils Barlebens an der Grenze des Baugebiets „Ammensleber Weg I“ (B-Plan 12) zum Baugebiet „Ackerstr. / Breiteweg“ (B-Plan-Entwurf 40), d.h. an einer bzgl. Wind und Verkehrslärm exponierteren Stelle als im Ortskern, aber vermutlich mit Erfahrungspotential auch für andere exponierte Stellen des Ortsteils Barleben, wie Schinderwuhne, Am Lütgen Feld, Zur Pfingstwiesen, Zum Ententeich, Grund, Alte Ziegelei, … bzw. der Ortsteile Ebendorf und Meitzendorf.
„SperberSüd“ konzentriert sich darauf
- Lärmpegelmessungen über längere Zeiträume repräsentativ auswerten zu können (min. 2 Monate mit 5.000.000 Messdatensätzen, nicht wie spezialisierte Ingenieurbüros aus Kostengründen oftmals nur zu bestimmten relativ kurzen mehr oder weniger zufälligen Zeiträumen)
- in Verbindung mit den Einflussgrößen Luftdruck, Luftfeuchtigkeit und Temperatur sowie insbesondere Windrichtung und Windstärke zu dokumentieren und zünftig ggf. zu analysieren,
- Lärmpegel mit parallel aufgezeichneten Audio-/Video-Streams menschlich hör- und sichtbar verifizieren und zukünftig für eine KI-gestütze Klassifizierung von Lärmspitzen nutzen zu können,
- Messwerte und Ergebnisse soweit effizient möglich als Open Data bereitzustellen.
Voruntersuchungen und -messungen haben gezeigt,
dass bei Windrichtung
- NW – ein dauerhafter Straßenverkehrslärm der B189n zu verzeichnen ist,
- SW – ein dauerhafter Straßenverkehrslärm der B189n plus A2,
- SO – ein dauerhafter Straßenverkehrslärm der A2 über Adamsee und Gleisanlagen, z.B. am 14.12.2022 zw. 15:22 und 16:02 Uhr,
- O – ein zeitweiser Eisenbahnlärm der Linie Magdeburg-Stendal, wo elektrifizierte Loks nicht so stark in Erscheinung treten,
- SO / S / SW besonders, aber nicht nur – ein zeitweiser Eisenbahnlärm der Linie Magdeburg-Wolfsburg, speziell Güterzüge mit Dieselloks, insbesondere zum erlaubten Spitzen-Grenzwert nachts 60 dB(A) (40+20), z.B. am 16.12.2022 um 22:04 Uhr, siehe Video.
Barleben ist verkehrsgünstig gelegen
an der Bundesschnellstraße B189 (4-spurig), den Autobahnen A2 (6-spurig), und A14 (4-spurig), sowie an den Eisenbahnlinien Magdeburg-Wolfsburg (1-spurig nicht elektrifiziert, siehe auch 150 Jahre Eisenbahn …) und Magdeburg-Stendal (2-spurig elektrifiziert). Mit der Verlagerung der B189 aus dem Ort an den westlichen Rand des Ortsteils Barleben wurde Mitte der 90-er Jahre eine riesige Entlastung im Ort geschaffen. Die verkehrsgünstige Lage führte in Barleben aber zu hohen Lärmpegeln von mehreren Verkehrsadern, siehe Bild unten aus dem Sachsen-Anhalt-Viewer zu Straßenverkehrslärm vom 06.11.2022.
Laut Lärmschutzbericht der Ingenieurbüro für Schallschutz GmbH Magdeburg, Dr. H. Bachmann, vom 14.06.2007″:
„Die Gemeinde Barleben mit den Ortschaften Barleben, Meitzendorf und Ebendorf ist vor allem dem Verkehrslärm von der BAB A 2 und der B 189n ausgesetzt. Beide Straßen erfüllen gemäß Bundesverkehrswegezählung 2005 die Voraussetzung einer Durchschnittlichen Täglichen Verkehrsstärke von DTV ≥ 16.400 Kfz/24 h, um im Rahmen der Lärmkartierung Berücksichtigung zu finden“.
In gesetzlicher Hinsicht: Schallimmissionsschutz (TA-Lärm)
Die TA-Lärm (DIN 45680) wurde als sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erlassen und hat ihre rechtliche Grundlage im § 48 BImSchG. Sie besagt u.a.:
- Der maßgebliche Immissionsort liegt bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes (z. B. Schlafzimmerfenster).
- Der Schutzanspruch eines Immissionsortes ergibt sich z. B. durch Ausweisungen in einem Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan, d.h. beim vorliegenden Standort
Ziffer TA Lärm | Ausweisung | Immissionsrichtwert tags (6:00 bis 22:00 Uhr) | Immissionsrichtwert nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) |
6.1 e | Allgemeines Wohngebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A), d.h. hier 55+30 = 85 dB(A), und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A), d.h. 40+20 = 60 dB(A), überschreiten.
TA-Lärm sieht Beurteilungszeiträume vor:
- „tags“ (6:00 bis 22:00 Uhr)
- „nachts“ (22:00 bis 6:00 Uhr)
Im Beurteilungszeitraum „tags“ wird ein Beurteilungspegel über 16 Stunden gebildet. Dieses bedeutet, dass über 16 Stunden gemittelt wird, auch wenn die zu beurteilende Anlage weniger als 16 Stunden Lärm erzeugt.
Im Beurteilungszeitraum „nachts“ wird dagegen nur die volle Stunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, die so genannte „lauteste Stunde“ betrachtet. Es wird also nur über eine Stunde gemittelt.
Neben der TA-Lärm sieht zum Schallschutz im Städtebau für die städtebauliche Planung, die DIN 18005 mit Beiblatt 1 vor:
- Ereignispegel als auf 1 Sekunde bezogener äquivalenter Dauerschalldruckpegel
- Immissionsort bei Gebäuden in Höhe der Geschossdecke (0,2 m über Fensteroberkante) auf der Fassade der zu schützenden Räume, d.h. beim Datenpunkt SperberSüd, ist dieser auf TA-Lärm ausgerichtet und deshalb ca. 1,5 m höher als von DIN 18005 gefordert
- Tag- / Nacht-Einteilung analog TA-Lärm, Maxima und äquivalente Mittel für tags und nachts getrennt je Tag
Tag 6-22 Uhr | Nacht 22-6 Uhr | |
Orientierungswert dB(A): | 55 | 45 |
Schallimmissionschutzrechtliche Zumutbarkeitsgrenze db(A): | 70 | 60 |
Für den Schallimmissionsschutz ausgehend von Schienenfahrzeugen ist die Schall 03 mit fahrzeugtypspezifischen Tabellen relevant, insbesondere:
- Vorrangigem Einfluss von Antriebs-, Aggregat- und Rollgeräuschen bei Zügen mit Geschwindigkeiten bis 100 km/h,
- Verminderung von Rollgeräuschen durch Umstellung der Bremsen der betriebenen Güterwagen von Grauguss-Klotzbremsen (GG) auf Verbundstoff-Klotzbremsen (V-Sohle), siehe Schall 03, S. 21,
- Verminderung von Rollgeräuschen durch moderne Auslegung der Schienen und Weichen, inkl. Schienenstegdämpfer bzw. Schienenstegabschirmungen, siehe Schall 03, S. 21,
- Verringerung von Antriebsgeräuschen durch Elektrifizierung der Strecke ,
- Bei Dieselloks ist bzgl. Antriebs- und Aggregatgeräuschen eine Austrittshöhe von 4 m zu beachten, insbesondere von Abgasanlagen und Ventilatoren, siehe Schall 03, Tabelle V-Lok,
- Bei Kesselwagen und wohl ähnlich bei Schüttgutwaggons sind aufbaubedingte Übertragungen der Rollgeräusche bis zu einer Höhe von 4 m zu beachten
Unter dem Titel „Lärmschutz im Schienenverkehr“ stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Stand vom 31.03.2022 eine Broschüre bereit zu: Alles über Schallpegel, innovative Technik und Lärmschutz an der Quelle. Dort wird u.a. auch darauf verwiesen, dass
- für Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zugbewegungen pro Jahr Lärmkartierungen angefertigt wurden, wie zur Strecke Magdeburg-Stendal unter Barleben 3543, siehe hier, und
- an bundesweit 19 Messstellen ein Lärmmonitoring , betrieben wird, um Maßnahmen praktisch zu überprüfen, wie an der nächstgelegenen in Eilsleben, an der Strecke Magdeburg-Brauschweig , siehe Messsdaten.
- Dort liegt eine zweigleisige elektrifizierte Verbindung vor. Eilsleben hat einen Bahnhof mit drei Gleisen und zwei Bahnsteigen, ähnlich wie in Barleben, nur mit Unterführungen.
- Die Messungen an diesen Messtellen werden hoch standardisiert vorgenommen (siehe https://www.laerm-monitoring.de/Messverfahren): Die Mikrofone sind in je 7,5 Meter Entfernung zur Gleismitte in 1,2 Meter Höhe über Schienenoberkante montiert. Die Mikrofone sind so angeordnet, dass sie über das nahe Gleis hinweg die Schallemissionen eines Zuges auf dem entfernten Gleis messen. Demnach wird eine Entfernung der Mikrofone zur Mitte der Schallquelle von ca. 15 m angenommen. Gemäß dem reziproken Abstandsgesetz sinkt der Schalldruckpegel um 6 dB bei einer Verdopplung der Entfernung D.h. bei einer Entfernung von 30 m um -6 dB für ungeschützte Immissionsorte in erster Reihe, von 60 m um -12 dB in zweiter Reihe und von 120 m um -18 dB für einen Immissionsort, wie SperberSüd zur Eisenbahn in Barleben.
- Am Beispiel: Wenn man einmal eine gleiche Schwellen- und Zugart für einen Güterzug in Eilsleben und in Barleben hätte, müsste man z.B. von den Werten des Eilsleber Güterzugs vom 26.03.2023 18:01:06 Uhr mit einer Geschwindigkeit von 97 km/h bei dessen LAFmax = 89,2 dB(A) ca. 12 dB(A) abziehen, um mit ca. 77,2 dB(A) dessen Maximalpegel auf eine ungeschützte mittlere Lage im Barleber B-Plangebiet „Ackerstr. / Breiteweg“ in 60 m Entfernung schätzungsweise zu übertragen.
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Rangfolge von Maßnahmen zum Lärmschutz laut Umweltbundesamt:
1. Vermeiden – Dazu können beitragen
- die Fertigstellung der Bundesautobahn A14 von der AS Dahlenwarleben bis zur AS Wolmirstedt-Nord bzgl. Entlastung von Straßenverkehr auf der B189,
- zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung der Eisenbahn Magdeburg-Wolfsburg bzgl. Verlagerung auf umweltgünstigeren Schienenverkehr und E-Loks mit weniger Lärm,
- verstärkte Nutzung des ÖPNV durch preisgünstigere Angebote und Ausbau,
- Fahr- und Lastenräder, auch auf Leihbasis,
- Umstieg auf E-Mobilität? (recht dominante Rollgeräusche der Kraftfahrzeuge bleiben leider wohl erhalten)
2. Verringern – Dazu liegen in Barleben bauliche Lärmschutzmaßnahmen z.B. vor:
- auf einem Teilstück der A2 mit einer Lärmschutzwand nach Norden, aber nicht zum Adamsee und zum Baugebiet „Alte Ziegelei“ hin fehlen noch knapp 400 m bis zur alten B189,
- auf einem Teilstück der B189n mit einem Lärmschutzwall nach Osten, mit Lücken zum Hotel Sachsen-Anhalt und zum nördlichen Ortsteil hin, insbesondere zur nördlichen Schinderwuhne bzw. zum Fasanenweg,
- auf einem Teilstück der Eisenbahnlinie Magdeburg-Wolfsburg mit einem 4 m-hohen Lärmschutzwall nach Norden zum Baugebiet „Am Lütgen Feld-Süd“ und
- an allen drei Strecken sind Erweiterungen prüfenswert bzw. beim Baugebiet Ackerstr. / Breiteweg zur Bahn im Flächennutzungsplan der Gemeinde und in einem Gemeinderatsbeschluss vom 08.11.2022 bereits verankert
- bzw. sind seitens der DB Netz AG zur Strecke 6409 Lärmverminderungsmaßnahmen bzgl. der Rollgeräusche durch Ersatz der GG-Bremsen und Einsatz moderner Maßnahmen an den Schienen sowie bzgl. Aggregatgeräusche durch Elektrifizierung umzusetzen, insbesondere wenn z.Z. in Angriff genommene Planungen zu Geschwindigkeitserhöhung und ggf. Zweigleisigkeit umgesetzt werden sollen.
3. Ausgleichen – von Investitionen beim Belästigten, z.B. mit Lärmschutzfenstern etc.
Diese Webseiten sind nach bestem Wissen und Gewissen verfasst worden und sollen leben. Sie wollen möglichst objektiv sein und dienen nicht dazu, bereits vorgefertigte Meinungen mit exotischen Daten beweisen zu wollen. „Verkehrslärm“ soll als ein für Barleben relevantes Umweltthema „angemessener“ Einzug in das öffentliche Bewusstsein und Handeln halten können, ohne dass andere Themen, wie Erderwärmung, Luftqualität, Regenwasser / Grundwasserspiegel etc. bzw. bezahlbare Wohn- und Energieformen, Mobilität usw. in den Hintergrund gedrängt werden sollen. Für Hinweise und Kritik per E-Mail ist der Autor dankbar. Barleben, im März 2023, Peter Schreiber.